Neue Abwrackprämie – Lkw mit E-Antrieb, LNG/CNG und Brennstoffzelle profitieren

Das neue Förderprogramm des Bundesverkehrsministeriums für umweltfreundliche Lkw ist gestartet. Wer alte Lastwagen verschrotten lässt und dafür umweltfreundliche Modelle kauft, bekommt bis zu 15.000 Euro Förderung. Interessant ist das Programm auch für Interessenten von alternativen Antriebstechnologien wie der Batterie oder LNG. Hier gibt es alle Fragen und Antworten zu der Förderrichtlinie.
Datum:
12.01.2021Autor:
Fabian FaehrmannLesezeit:
9 minMit einem neuen Förderprogramm will das Bundesverkehrsministerium die Zahl der alten - und damit potenziell umweltschädlicheren - Lkw auf den Straßen senken. Die Abwrackprämie, die im offiziellen Sprachgebrauch ‚nationales Flottenaustauschprogramm‘ genannt wird, soll Unternehmern finanzielle Anreize dafür bieten. Für den Kauf eines neuen Lkw mit sauberem Antrieb gibt es bis zu 15.000 Euro vom Staat dazu. Das gilt natürlich auch für den Erwerb eines Modelles mit Elektro-, Brennstoffzellen, LNG- oder CNG-Antriebes. Allerdings gibt es einige Punkte zu beachten:
Welche Lkw werden gefördert?
Gefördert werden alle Neufahrzeuge der Klassen N2 und N3, und auch nur, wenn sie mehr als 7500 Kilogramm wiegen. Das Auto darf mit Batterie oder einer Brennstoffzelle angetrieben werden. Ferner gilt die Prämie auch für Lkw mit Diesel oder Erdgasmotor (wahlweise CNG/LNG), solange sie die Euronorm 6 erfüllen. Wichtig: Der Lkw muss im Jahr 2021 produziert worden sein.
Außerdem wird auch intelligente Trailertechnik finanziell unterstützt. (siehe Seite 3)
Welche Bedingungen gelten für das Fahrzeug, das abgewrackt wird?
Das zu verschrottende Fahrzeug muss die Euronorm 0, I, II, III, IV oder V tragen. Außerdem gelten auch Lkw mit der Euronorm EEV. Wichtig ist, dass das Fahrzeug mindestens für die vergangenen 12 Monate in Deutschland zugelassen war und mehr als 7500 Kilogramm wiegt. Es muss spätestens zwei Monate nach Anmeldung des Neufahrzeuges verschrottet werden. (letzte Frist: 31.12.2021)
Welche Voraussetzungen gibt es außerdem?
Der neue Lkw muss zwingend mit rollwiderstandsoptimierten Reifen ausgestattet sein. Hiervon erhofft sich das Bundesverkehrsministerium eine Verbesserung des CO2-Ausstoßes. Dies ist bei Lkw mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle normalerweise ab Werk schon der Fall. Außerdem ist für die Förderung Pflicht, dass der Lkw einen Abbiegeassistenten hat. Ob dieser ab Werk verbaut oder nachträglich aufgerüstet wird, spielt keine Rolle. Das Auto muss ferner für 24 Monate beim Käufer verbleiben, ansonsten erlischt der Förderanspruch und das Geld kann zurückgefordert werden.
Wie hoch ist der Zuschuss?
Der Zuschuss beträgt bei der Verschrottung eines Fahrzeuges der Klasse Euro V oder EEV 15.000 Euro. Für alle „schlechteren“ Klassen liegt die Zuwendung bei 10.000 Euro. Die Förderung kann pro Neufahrzeug nur einmal beantragt werden.