Fünf Fragen zum Thema: Elektroauto als Dienstwagen

Verlockend ist es allemal: Wer mit einem Elektroauto als Dienstwagen vorfährt, der erntet auf jeden Fall schon einmal interessierte Blicke. Ob es sich auch aus monetären Gründen lohnt, auf Arbeit einen Stromer zu fahren, klären wir mit den folgenden fünf Fragen:
Datum:
08.02.2021Autor:
Fabian FaehrmannLesezeit:
10 minWie hoch sind die Anschaffungskosten?
Die Anschaffungskosten setzen sich aus dem reinen Kauf- oder Leasingpreis und den wichtigsten Zubehörartikeln zusammen. Wer ein Elektroauto als Dienstwagen anschafft, darf sich bekanntlich in der Netto-Spalte der Preislisten umsehen. Grundsätzlich gilt bei Elektroautos: Besonders im Klein(-st-)wagenbereich gibt es mittlerweile einige Modelle, die von ihren Verbrenner-Kollegen preislich nicht weit entfernt sind. Dennoch müssen Sie für ein Elektroauto grob gesagt einen vierstelligen Betrag mehr bezahlen. Beispiel: Der Opel Corsa-e (Modelljahr 2021) ist laut BAFA-Liste ab 25.126,05 Euro netto erhältlich. Der vergleichbare Verbrenner-Corsa (130 PS, Automatik) startet bei gut 14.950 Euro.
Förderung
Was Sie dann noch beachten müssen ist die Tatsache, dass die Anschaffung eines Elektroautos staatlich gefördert wird. Egal ob Dienstwagen oder nicht, gibt es bis Ende 2021 bis zu 9.000 Euro dazu. Die Förderung setzt sich aus einem staatlichen Anteil und einem Herstelleranteil zusammen. Bemessungsgrundlage ist der BAFA-Listenpreis (netto) des Fahrzeuges:
Bundesanteil (Nettolistenpreis <40.000 Euro) | Bundesanteil (Nettolistenpreis >40.000 Euro) | Mindesthaltedauer | |
Kauf |
6.000 Euro | 5.000 Euro | 6 Monate |
Leasinglaufzeit 6-11 Monate |
1.500 Euro | 1.250 Euro | 6 Monate |
Leasinglaufzeit 12-23 Monate |
3.000 Euro | 2.500 Euro | 12 Monate |
Leasinglaufzeit >23 Monate |
6.000 Euro | 5.000 Euro | 24 Monate |
Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ladestation
Leider enden die Anschaffungskosten für einen Elektro-Dienstwagen nicht beim reinen Fahrzeugpreis. Zusätzlich müssen Sie noch eine Lademöglichkeit schaffen. Hier empfiehlt sich klar der Kauf einer Wallbox. Das Laden an der Steckdose ist oft mit einem Restrisiko verbunden und nicht jeder hat einen Campingstecker am Haus, geschweige denn die passenden Adapter für’s Auto. Außerdem gibt es Wallboxen mit Zählsystem, sodass Sie bei Bedarf die privaten und gewerblichen Ladevorgänge trennen können. Viele Hersteller bieten gleich beim Kauf des Fahrzeuges eine Ladestation dazu. Manchmal lohnt sich aber auch der separate Kauf. Egal wo, müssen Sie für sich klären: Wo wird mein Auto am häufigsten geladen? Ist es zuhause, dann gibt es auch hier wieder eine Förderung seitens des Staates dazu – und zwar 900 Euro pro Ladestation. Wird ihr Dienstwagen vorwiegend auf der Arbeit „getankt“, dann entfällt der staatliche Anteil bei der Anschaffung der Wallbox. Allerdings gibt es regionale Förderprogramme für Unternehmer, zum Beispiel seitens der Kommunen oder Stromanbieter. Achten Sie darauf, dass bei einer Wallbox nicht nur die Kosten für das Gerät, sondern auch für den Anschluss durch einen Techniker anfallen. Alles dazu lesen Sie auch in unserem Ratgeber: Wallbox für zuhause.
Versicherung
Auch ein E-Dienstwagen will versichert sein – und zwar am besten Vollkasko. Das ist wichtig, denn nur dann gewähren die meisten Versicherer vollen Schutz, beispielsweise auch auf die Batterie. Achten Sie darauf, dass etwaiges Zubehör (Ladekabel, Wallbox) im Tarif enthalten ist. Wenn nötig, sollten Sie auch darauf achten, dass ein Schutzbrief für kostenloses Abschleppen bis zur nächsten Ladestation vorhanden ist. Denn wenn einem Elektroauto der Saft ausgeht, dann steht es fest an Ort und Stelle und kann nicht mehr bewegt werden.
Was gilt es steuerlich zu beachten?
Haben Sie vor lauter Anschaffungskosten die Lust verloren, einen E-Dienstwagen zu fahren? Warten Sie ab…
Elektroautos sind von der Kfz-Steuer befreit - und zwar satte zehn Jahre lang, ab Zeitpunkt der Anschaffung. Hier ist also schon einmal großes Sparpotenzial vorhanden. Wo Sie für einen Diesel gut und gerne mal mehrere tausend Euro Steuer in einer Dekade blechen, steht beim Stromer weiter eine Null auf der Rechnung.
Thema Nutzung: Auch hier gibt es steuerliche Anreize für Dienstwagenfahrer. Wer sein Elektroauto privat nutzt, muss wie immer einen geldwerten Vorteil nach der Listenpreismethode angeben. Unterschied zum Verbrenner: Der geldwerte Vorteil eines Stromers (rein elektrisch) liegt bei lediglich 0,25% des Bruttolistenpreises (bis 60.000 Euro, darüber sind es 0,5%). Bei Fahrten zwischen Arbeit und Wohnung sind für jeden Entfernungskilometer 0,03% der Bemessungsgrundlage zu versteuern. Weitere Infos dazu gibt es in unserem Erklärvideo.