Neue KfW-Förderung für Ladestationen - so funktioniert's!

Ab sofort gilt das neue Förderprogramm der KfW für private Wallboxen und andere Ladestationen. Es gibt allerdings einige Voraussetzungen, damit das Geld ausbezahlt werden kann. Wir beantworten alle Fragen dazu.
Datum:
24.11.2020Autor:
Fabian FaehrmannLesezeit:
5 minWas wird gefördert?
Die KfW fördert in ihrem neuen Programm die Anschaffungs- und Installationskosten für eine Wallbox oder eine andere Ladestation für Elektroautos. Hier gibt es eine Liste mit allen förderfähigen Produkten.
Wer wird gefördert?
Das Geld ist ausschließlich für Privatleute bestimmt, die an ihrem Wohnort eine Ladeinfrastruktur aufbauen wollen. Dabei ist allerdings unerheblich, ob sich die Station an einem Einfamilienhaus oder in einem Mehrparteiengebäude befindet. Wichtig ist, dass der Ladepunkt nicht öffentlich zugänglich sein darf. Das heißt: Firmengelände oder öffentliche Parkplätze sind von dem Programm ausgeschlossen. Möglich ist dagegen auch die Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Wichtig ist außerdem, dass das Gebäude schon besteht - es werden also keine Neubauprojekte unterstützt.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Mindestkosten für Einbau und Anschaffung liegen bei 900€. Alles darunter wird nicht unterstützt. Sobald der Schwellenwert überschritten ist, beträgt die Förderung pro Ladepunkt 900€. Es ist auch möglich Gelder für weitere Ladepunkte zu erhalten. Wichtig: Der Schwellenwert für die maximale Förderung steigt dann aber weiter an:
Anzahl Ladepunkte | Schwellenwert für maximale Fördersumme | Fördersumme |
1 | 900€ | 900€ |
2 | 1800€ | 1800€ |
3 | 2700€ | 2700€ |
usw...
Sollte beispielsweise bei zwei Ladepunkten nur eine Gesamtsumme von 1500€ erreicht werden, gibt es 900€ Förderung.
Wie bekomme ich das Geld?
Die Förderung muss vor dem Kauf und Einbau der Ladesäule beantragt werden. Das geht online im Zuschussportal der KfW (Registrierung erforderlich!). Nach der Beantragung müssen Sie sich ausweisen - das geht wahlweise via Schufa-Identitätscheck, Video- oder Postidentverfahren. Ist auch dieser Punkt abgeschlossen, dürfen Sie mit dem Einbau der Wallbox/Säule beginnen. Zum Schluss müssen Sie noch die angefallenen Rechnungen im Zuschussportal hochladen. Dann ist der Prozess abgeschlossen und Sie bekommen das Geld auf Ihr Konto ausgezahlt.
Ist eine Doppelförderung möglich?
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderprogrammen ist nicht möglich!
Beispiel: Die Stadt München fördert ebenfalls die Anschaffung von Wallboxen. Sie müssen sich in diesem Fall zwischen dem Programm der Stadt und der KfW entscheiden.
Alle weiteren Infos finden Sie auf einem Merkblatt der KfW.